Fachanwälte im Medizinrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Behandlung und rund um die Arztpraxis. Unsere Kanzlei berät medizinrechtlich und rechtlich unabhängig. Ihren Sachverhalt können wir auch intern mit Fachärzten erörtern. Wir arbeiten auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und bemessen in den meisten Fällen das Honorar nach dem Gegenstandswert.

Beratung nach Stundensätzen

Bei der Vertretung ärztlicher bzw. zahnärztlicher Berufsinteressen bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines angemessenen Stundensatzes an, der monatlich abgerechnet wird, sofern die gesetzlichen Gebühren (nach Gegenstandswert) hierdurch nicht unterschritten werden. Sie behalten dadurch zeitnah die Kontrolle über die Kosten.

Unsere Rechtsanwälte

Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht

Wir vertreten Sie mit dem Anspruch, dass ein Rechtsanwalt alle Seiten im Medizinbereich kennen und respektieren sollte.

Die ärztliche Freiberuflichkeit ist an Verantwortung und Fachwissen gebunden. Diese Kombination ist Garant für das Wohl und für die Sicherheit der Patienten. Die andere Seite dieser Verantwortung ist jedoch, dass der Freiberufler dann für sein berufliches Wirken einzustehen hat, wenn es fehlerhaft war. Wir kennen die Probleme beider Seiten. Wir kennen hervorragende und menschlich integere Mediziner, und wir kennen tapfere, niemals mutlose Patienten.

Hans-Peter Herrmann

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• Berufsrecht der Heilberufe
• Recht der nichtärztlichen Heilberufe
• Vertragsarztrecht
• Behandlungsfehler
• Arztstrafrecht, Abrechnungsbetrug
• Fahrlässige -Tötung/ Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung
• Schmerzensgeldrecht und Schadensersatz

Oliver Wicher

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• Kauf/ Verkauf von Arzt- und psychotherapeutischen Praxen
• Gründung, Auseinandersetzung und Vertragsgestaltung von Praxisgemeinschaften/ Gemeinschaftspraxen/ Medizinischen Versorgungszentren/ etc.
• Nachbesetzungen/ Zulassungen/ Ermächtigungen
• Übergangsregelungen Senior-Junior, Erprobung
• Honorarrecht
• Arznei- und Heilmittelregresse
• Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisbesonderheiten
• Behandlungsfehler
• vertragsärztliches Disziplinarrecht, Arztstrafrecht
• Werbe- und Wettbewerbsrecht für Ärzte und
Kliniken, Berufsrecht
• Haftungsrecht aller Heilberufe,
Krankenhausrecht
• Steuerrecht

...als Team