Unsere Rechtsanwälte
Oliver Wicher
Wir vertreten Sie mit dem Anspruch, dass ein Rechtsanwalt alle Seiten im Medizinbereich kennen und respektieren sollte.
Die ärztliche Freiberuflichkeit ist an Verantwortung und Fachwissen gebunden. Diese Kombination ist Garant für das Wohl und für die Sicherheit der Patienten. Die andere Seite dieser Verantwortung ist jedoch, dass der Freiberufler dann für sein berufliches Wirken einzustehen hat, wenn es fehlerhaft war. Wir kennen die Probleme beider Seiten. Wir kennen hervorragende und menschlich integere Mediziner, und wir kennen tapfere, niemals mutlose Patienten.
Die ärztliche Freiberuflichkeit ist an Verantwortung und Fachwissen gebunden. Diese Kombination ist Garant für das Wohl und für die Sicherheit der Patienten. Die andere Seite dieser Verantwortung ist jedoch, dass der Freiberufler dann für sein berufliches Wirken einzustehen hat, wenn es fehlerhaft war. Wir kennen die Probleme beider Seiten. Wir kennen hervorragende und menschlich integere Mediziner, und wir kennen tapfere, niemals mutlose Patienten.

• Kauf/ Verkauf von Arzt- und psychotherapeutischen Praxen
• Gründung, Auseinandersetzung und Vertragsgestaltung von Praxisgemeinschaften/ Gemeinschaftspraxen/ Medizinischen Versorgungszentren/ etc.
• Nachbesetzungen/ Zulassungen/ Ermächtigungen
• Übergangsregelungen Senior-Junior, Erprobung
• Honorarrecht
• Arznei- und Heilmittelregresse
• Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisbesonderheiten
• Behandlungsfehler
• vertragsärztliches Disziplinarrecht, Arztstrafrecht
• Werbe- und Wettbewerbsrecht für Ärzte und
Kliniken, Berufsrecht
• Haftungsrecht aller Heilberufe,
Krankenhausrecht
• Steuerrecht