Praxisgründung Zahnarztpraxis

Die Praxisgründung des Zahnarztes

ZA + Zahnarztpraxis: Status Quo

Rechtliche Berufszugangsvoraussetzungen

- ZA bedarf der Approbation
- ZA bedarf der 2-jährigen Vorbereitungszeit
- Zulassung durch die KZV
(Ausnahme: Privatzahnärztliche Praxis)

Rechtliche Berufspflichten (allgemein)

- Aufklärung und lege artis Behandlung der Patienten
- Abrechnung nach GOZ bzw. BEMA-Z
- Personal, insbes. Umfang zulässiger Delegation
- Laufende Steuerliche Pflichten
- Fortbildung / Weiterbildungsordnung

Zahnarzt/in und Zahnarztpraxis

- Arbeitsvertrag (Regelfall)
nicht selbständig, weisungsgebunden und
organisatorisch eingegliedert
- Kaufvertrag einer Einzelpraxis (Regelfall)
- Gründung einer Praxisgemeinschaft (sehr selten!)
- lediglich gemeinschaftliche Nutzung von
Praxisräumen, Personal sowie apparativer und sonstiger Einrichtungen durch mehrerer Zahnärzte (ansonsten eigenständige Praxis)
- Getrennte Abrechnungsnummern
Merke: mehrere selbständige Einzelpraxen unter gemeinsamem Dach/Organisation
Einstieg/Gründung einer Gemeinschaftspraxis (immer mehr)
- Echte Mitunternehmerschaft von im sozialrechtlichen Sinne gleichberechtigten Zahnärzten
- Haftung als Gesamtschuldner, faire gleichberechtigte Partnerschaft?
- Rechtsformen: GbR / Partnerschaftsgesellschaft, mBH (Haftung?)
- Gemeinsame Abrechnungsnummer

Arbeitsverträge/Personal

Unterschiedliche Muster / KZV-Homepage:
- Arbeitsverträge mit (ZFA)Angestellten / Zahnärzten-innen /Praktikanten
- Dauer, Befristung m/ohne Sachgrund (Befristete Arbeitsverträge)
- Arbeitsentgelt, Arbeitsverträge mit geringfügig Beschäftigten / ltd. Ang.
- Tätigkeitsbeschreibung, Tätigkeitsort, Arbeitszeit (Abgr. Teilzeitarbeit)
Besonderheiten: Berufsausbildung-, Leiharbeit-, Ehegattenarbeitsverträge

Vorteile zum Freien Mitarbeiter/Selbständiger:
- Renten- und Krankenversicherungspflicht
Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsgerichtsbarkeit
Kündigungsschutzrecht (Ausnahme: Kleinstbetrieb, ltd. Angestellte)
- Mutterschutzrecht
- Schwerbehindertenschutzrecht
- Entgeltfortzahlungsrecht
- Urlaubsrecht