Praxisbeendigung sonstige Heilberufe

Beendigung der Praxis

Ausschluss / Kündigung / Tod / Insolvenz / Berufsunfähigkeit / Verkauf:

- Gesetzlich grds. immer Auflösung der Gesellschaft vorgesehen (≠Vertragspraxis)
-> Gesellschaft wandelt sich in Liquidationsgesellschaft mit Ziel der Vollbeendigung
- Vertragspraxis: Fortsetzung der Gesellschaft
-> freie Vertragsgestaltung zu Tatbeständen und Abwicklung des Ausscheidens


Praxisverkauf

Allgemeines:

- Vorbereitung:
* Zeitliche Planung (ca. 1 – 2 Jahre)
* Nachfolgersuche, inkl. Verhandlung und Abschluss des Kaufvertrags
* Praxisübergabe und Zahlung des Kaufpreises
* Witwenvierteljahr bei versterben des Arztes
- Gegenstand des Verkaufs: die Praxis und ihr gesamtes Vermögen
- Aufgrund der Abschaffung der Zulassungsbeschränkungen hat sich Verkauf vereinfacht

Bestandsaufnahme der wichtigen Unterlagen:

- Mietvertrag Praxisräume
- Verträge über Dauerschuldverhältnisse (Darlehens-/ Leasingverträge etc.)
- Jahresabschlüsse (der letzten 3 Jahre)
- Anlageverzeichnis
- Honorarbescheide und Mitteilung über das Regelleistungsvolumen der letzten vier Quartale
- Vertragliche Regelungen bzgl. der Praxis (Kooperationsverträge, Gesellschaftsverträge etc.)
- Vertragliche Regelungen bzgl. der Arbeitsverhältnisse der Angestellten
- Inventarliste der Praxis erstellen
(Beachte: Gibt es Gegenstände di e nicht veräußert werden sollen? Bsp. PKW, Bilder)

Übergang bestehender Verträge:

Haftung…
- Mietvertrag:
* Kein automatischer Eintritt des Erwerbers in den Mietvertrag
* Schriftliche Zustimmung des Vermieters oder Nachtrag zum Mietvertrag notwendig
- Arbeitsverträge:
* Bestehende Arbeitsverträge gehen kraft Gesetzes auf den Erwerber über
* Schriftliche Mitteilung der Praxisübergabe gegenüber Arbeitnehmern notwendig
* Widerspruch des Arbeitnehmers innerhalb eines Monats möglich
-> Folge: AN bleibt Angestellter des Veräußerers. Dieser kann ordentlich betriebsbedingt kündigen, allerdings nicht mit der Begründung des Betriebsübergangs, sondern nur aus sonstigen Gründen.
- Eintritt in weitere Dauerschuldverhältnisse gewollt?
-> idR kein automatischer Übergang; Vereinbarung mit Drittem notwendig, ansonsten Kündigung der Dauerschuldverhältnisse erforderlich

Vertragsgestaltung:

- Keine Musterverträge verwenden! Die anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt ist unbedingt notwendig!
- Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen müssen berücksichtigt werden
- Aufteilung zwischen materiellem und immateriellen Praxiswert (ideeller Wert / Substanzwert)
- P: Wegen fehlender Zustimmung der Patienten zur Übernahme der Patientenkartei kann Praxisübernahmevertrag nichtig sein
-> Deshalb ordentliche Regelung zur Übertragung der Patientenkartei notwendig, die den Vorgaben der Rechtsprechung entspricht
- Regelung der Rechnungsabgrenzung zwischen Veräußerer und Erbwerber erforderlich
- Konkurrenzschutz durch Wettbewerbsverbots?
- Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel? Und dadurch Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs

Wettbewerbsverbot:

- Konkurrenzschutz durch Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots!
- Beachtung der durch die Rechtsprechung festgelegten Grenzen
- Räumliche Dimension: wesentlicher räumlicher Einzugsbereich der Praxis maßgeblich
- Zeitliche Dimension: nur zeitlich begrenzt möglich, idR. 2 Jahre üblich
- Gegenständliche / inhaltliche Dimension: Beschränkung auf Wirkungskreis der ursprünglichen Praxis
- Eindeutige Regelung der Rechtsfolgen bei Verstoß: zB. Vertragsstrafe
Bei Unverhältnismäßigkeit kann Wettbewerbsverbot unwirksam sein: deshalb Vorsicht!


Auseinandersetzung einer Gemeinschaftspraxis

- Gesellschaftsvertrag
- Veraltete gesetzliche Regelungen

Zwingend erforderliche Vertragsklauseln:

Präambel
Vorgeschichte der Praxis mit Bezugnahme auf den Gesellschaftsvertrag

§ 1 Regelungsgegenstand
Regelung, dass sich Praxis nach Beendigung in eine Auseinandersetzungsvereinbarung wandelt

§ 2 Vermögensgegenstände
Es wird unter Bezugnahme auf Anhänge die Auseinandersetzung der Vermögensgegenstände dargestellt, inkl. Festlegung des Kaufpreises und der Aufteilung unter den Gesellschaftern

§ 3 Verbindlichkeiten
Regelung der Aufteilung und des Übergangs der bestehenden Verbindlichkeiten

§ 4 Personal
Regelungen, die das Personal betreffen

§ 5 Nutzung der Räumlichkeiten
Regelungen über die Nutzung der Räumlichkeiten

§ 6 Salvatorische Klausel
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.“