Haftungsrecht (Steuerberater)
Haftungsrecht des Steuerberaters
Wir beraten Mandanten vorwiegend im
1. Haftungsrecht Falschberatung Schadensersatz
Die Tätigkeit des Steuerberaters ist sehr regressträchtig. Dies belegt die steigende Zahl von Haftpflichtprozessen vor den Zivilgerichten eindrucksvoll. Wir beraten Steuerpflichtige und Steuerberater.
2. Gebührenrecht Steuerberatervergütung StBGebV
Die Abrechnung des Steuerberaters ist komplex. Dies belegt die steigende Zahl von Vergütungsprozessen vor den Zivilgerichten eindrucksvoll. Wir beraten Steuerpflichtige und Steuerberater.
3. Steuerstreit, wie
Einspruchsverfahren Finanzgerichtsverfahren AO FGO
Ein Steuerstreitverfahren wird in Gang gesetzt, wenn sich der Steuerpflichtige gegen eine Maßnahme der Finanzbehörde zur Wehr setzt. Dies kann etwa durch die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid bei dem Finanzamt sein, die den Bescheid erlassen hat, einen Antrag auf Eilrechtsschutz oder auch durch Erhebung einer Klage vor dem Finanzgericht geschehen.
Grundlage können sein:
- Betriebsprüfung
- Änderungsbescheide / Schätzungsbescheide
- Steuerschulden
- Vollstreckung / Stundung / Erlass
- Selbstanzeige / Steuerhinterziehung
- Steuerstrafrecht / AO / StGB
- Steuerfahndung / Durchsuchungen / Dinglicher Arrest
HINWEIS: Wir beraten nicht in Fragen der Steueroptimierung!
1. Haftungsrecht Falschberatung Schadensersatz
Die Tätigkeit des Steuerberaters ist sehr regressträchtig. Dies belegt die steigende Zahl von Haftpflichtprozessen vor den Zivilgerichten eindrucksvoll. Wir beraten Steuerpflichtige und Steuerberater.
2. Gebührenrecht Steuerberatervergütung StBGebV
Die Abrechnung des Steuerberaters ist komplex. Dies belegt die steigende Zahl von Vergütungsprozessen vor den Zivilgerichten eindrucksvoll. Wir beraten Steuerpflichtige und Steuerberater.
3. Steuerstreit, wie
Einspruchsverfahren Finanzgerichtsverfahren AO FGO
Ein Steuerstreitverfahren wird in Gang gesetzt, wenn sich der Steuerpflichtige gegen eine Maßnahme der Finanzbehörde zur Wehr setzt. Dies kann etwa durch die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid bei dem Finanzamt sein, die den Bescheid erlassen hat, einen Antrag auf Eilrechtsschutz oder auch durch Erhebung einer Klage vor dem Finanzgericht geschehen.
Grundlage können sein:
- Betriebsprüfung
- Änderungsbescheide / Schätzungsbescheide
- Steuerschulden
- Vollstreckung / Stundung / Erlass
- Selbstanzeige / Steuerhinterziehung
- Steuerstrafrecht / AO / StGB
- Steuerfahndung / Durchsuchungen / Dinglicher Arrest
HINWEIS: Wir beraten nicht in Fragen der Steueroptimierung!