Unfallverletzungen: Rechtsanwalt Hans-Peter Herrmann, Tel.: 0049 (0)711 6070899

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Rechtsprechung bei Unfällen

Unfallverletzungen sind sehr individuell und müssen genauestens vorgetragen werden (zurück)

  • Schadensersatz: Zahnimplantate. Schadensersatz bei Skiunfall Wer bei einem Zusammenprall auf der Skipiste verletzt wird, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Ein Skifahrer blieb vor einem Steilhang stehen. Ein nachfolgender Fahrer fuhr ihn um. Dadurch verlor der Stehende Skifahrer zwei Zähne. Das Gericht entschied, dass den Verletzten keine Mitschuld treffe. Unfallgegner muss die Zahnimplantate komplett bezahlen. AG München 341 C 8749/04
  • Denselben Sachverhalt (mit anderen Beteiligten) hatte das OLG Dresden zu entscheiden: Der Senat hat dem Kläger auch die Erstattung der Kosten für den Einsatz von Zahnimplantaten zuerkannt, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet worden sind. Um eine sogenannte „Luxusaufwendung“, die den Rahmen des ersatzfähigen Schadens überschreiten würde, handele es sich hierbei nicht. Der Kläger müsse sich nicht auf die kostengünstigere Variante einer Brücke verweisen lassen. Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2004 (Az.: 7 U 1994/03) Vorinstanz: LG Dresden, Az.: 7 O 2300/03
  • Zahnimplantate sind angemessener Ersatz: OLG Hamm 27.03.2001 Aktenzeichen: 27 U 151/00 Hundehalterhaftung. Freilaufender Hund springt einen Menschen an. Ein Mann hatte seinen kanadischen Schäferhund aus dem Haus gelassen. Dieser sprang eine Nachbarin an. Die Frau stürzte mit dem Kinn auf die Straße , erlitt einen doppelten Kieferbruch und Zahnschäden. Im Prozess schilderte die Frau, dass ihr acht Zähne gezogen werden mussten und sie teure Zahnimplantate brauche. Die Krankenkasse war nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, lediglich eine Zahnprothese werde erstattet. Der Hundebesitzer behauptete, dass die Behandlung nur deshalb so teuer sei, weil die Frau eine anlagebedingte Kieferveränderung habe. Das Gericht sprach der Nachbarin vollen Schadensersatz zu. Auch die Kosten für die Zahnimplantate stehen ihr voll zu, sie müsse sich nicht auf eine Prothese verweisen lassen.